Bereits seit dem 7. Jahrhundert schliessen sich Bauern zu Genossenschaften zusammen, um Alpen, Waldungen und Ländereien gemeinschaftlich zu nutzen. In ihrer heutigen Form besteht die Oberallmeind-Genossame Ingenbohl seit 1882.
Die Oberallmeind-Korporation im Mittelalter
Bereits im 7./9. Jahrhundert haben sich die freien Bauern zu Marchgenossenschaften zusammengeschlossen um die Alpen, Waldungen und Ländereien (Allmeinden) gemeinschaftlich zu nutzen. Aus diesem Zusammenschluss ist, belegt durch ein Dokument vom 10. März 1114, die Oberallmeind-Korporation (OAK) entstanden. Diese Korporation hatte den Zweck, die genossenschaftlich genutzten Ländereien gerecht zu verwalten. Damit dieses Ziel erreicht werden konnte, hatte die dem öffentlich-rechtlichen Recht unterstehende Körperschaft eigene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften erlassen. Es wurde dabei unterschieden zwischen Landleuten (Mark- oder Genossenbürgern) und im Lande wohnende Nichtlandleute. Auch die Gerichtsbarkeit wurde in eigener Regie geführt. An den jährlichen Zusammenkünften (Landsgemeinden) wurde über das Landrecht und über das Allmeindrecht entschieden.
Zwischenzeitliches Verschwinden der Korporationen
Mit der Französischen Revolution verschwanden die bestehenden Korporationen als Folge des damaligen Einheitsstaates. In der Zeit der Mediation und Restauration wurden dann die alten Rechte zum grossen Teil wiederhergestellt. Im Jahre 1798 kam es zum sogenannten Beisassenstreit, der eigentlich auch heute noch andauert. Diese Beisassen erhielten zwar die politischen Rechte, waren aber von der gemeinsamen Nutzung der Allmeindgüter ausgeschlossen. Dabei kam es zur grotesken Situation, dass Nichtgenossen dank ihren politischen Rechten über die Genossengüter bestimmen konnten. Im Jahre 1836 wurden sowohl an der Oberallmeind- wie an der Unterallmeindgemeinde sowie an der Bezirkslandsgemeinde Anträge zur Ausscheidung des Korporationsgutes genehmigt und ratifiziert.
Der Hörner- und Klauenstreit
Aber schon 1838 wurde die politische Erregung im Kanton erneut gross. Anlass war der sogenannte „Hörner- und Klauenstreit“. Es ging dabei um das Recht, dass „nichtauftreibende Allmeindgenossen“ (Klauenmänner) den grossen Viehbesitzern (Hornmänner) gleichgestellt werden sollten. Das Auftriebsrecht sollte auf alle Genossen gleichmässig, nach Klauen gerechnet, zugeteilt werden. Wer das Auftriebsrecht nicht selber brauchte, hätte dieses frei verkaufen können. Die berühmt-berüchtigte Landsgemeinde vom 6. Mai 1838 artete in eine wüste Schlägerei aus und erst eine, durch die Eidg. Tagsatzung einberufene neue Landsgemeinde am 22. Juli 1838 konnte diesen Streit, mit einem Sieg der „Hornmänner“, vorläufig beenden. Trotz dieser Entscheidung kehrte keine Ruhe ein und alles trieb auf die Aufteilung des Besitzes der Oberallmeind-Korporation zu. Dies geschah dann auch am 15. Oktober 1882.
Die Entstehung der Genossame Ingenbohl
Die Entstehung der Genossame Ingenbohl, als eine altrechtliche selbständige Körperschaft, basiert auf dem Teilungs-Beschluss der Landsgemeinde vom 15. Oktober 1882. In einem umfangreichen Vertragswerk wurden ihr Alpen im Muotathal, im Riemenstaldnertal und am Urmiberg sowie grosse Ländereien in der Gemeinde Ingenbohl fest zugeteilt. Durch die Ablösung der holzberechtigten Servitute im Jahre 1927 ist sie auch in den Besitz von Waldungen auf dem Gebiete der Gemeinde Ingenbohl gekommen. Dieses Grundeigentum bildet das Vermögen der Genossame Ingenbohl. Es soll nach den Teilungsgrundsätzen von 1882 als unverteiltes Gut erhalten und wenn möglich vermehrt werden.
Die Frauen erkämpfen sich ihr Recht
Wer in Zukunft einen Anteil an der gemeinsamen March oder am Gewinn aus der Nutzung des Vermögens haben wollte, musste die wichtigste Bedingung erfüllen: Er musste Landmann und aus freiem, altem Schwyzer Geschlecht sein. Die OAK billigte dieses Recht, das aber nur über die „männliche Linie“ weitergegeben werden konnte, 97 ausgewählten „alten“ Geschlechtern zu. Weiter wurde das Bürgerrecht in einer der 15 Gemeinden des Bezirkes Schwyz verlangt und das 18. Altersjahr musste erfüllt sein. Man hat in diesem Zusammenhang deshalb auch von einer „Geschlechter-Korporation“ gesprochen. Die Aufnahme der Frauen als gleichberechtigte Korporationsbürgerinnen durch die ausserordentliche Oberallmeind-Gemeinde erfolgte am 2. Mai 1993.
Im Jahre 2004 haben einige Frauen einer reichen, dörflichen Genossame beim Regierungsrat wegen „Nichteinhaltung des Gleichberechtigungsartikels“ in den Genossamestatuten Klage eingereicht und verlangt, dass auch weibliche Personen das Recht der Weitergabe der Mitgliedschaft haben müssen. Nachdem der Regierungsrat die Klage abgewiesen hat, wurde diese durch die Beschwerdeführerinnen an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht und im Jahre 2006 das Bundesgericht haben den Klägerinnen Recht zugesprochen. Gestützt auf diesen Entscheid mussten auch die Statuten der OAK dieser neuen Rechtssprechung angepasst werden. In seinem Urteil hält die höchste Gerichtsinstanz der Schweiz fest, dass in Zukunft auch die „weibliche Linie“ das Recht der Mitgliedschaft weitergeben kann. Dieses neue Aufnahmekriterium der OAK Schwyz, dass die direkte Abstammung von einem männlichen oder weiblichen Korporationsmitglied verlangt, gilt deshalb seit dem 1. Januar 2006. Dieser Entscheid musste anschliessend auch von den dörflichen Genossamen umgesetzt werden.
Wichtiger Partner für die Entwicklung der Region
Seit dem Erreichen der Selbständigkeit 1882 wurden mehr als 250'000 m2 Land an die öffentliche Hand für bauliche Zwecke veräussert oder zur Verfügung gestellt. Dazu kommen noch umfangreiche Verkäufe an Private, was für die Entwicklung der Gemeinde Ingenbohl von entscheidender Bedeutung war. Diese Landverkäufe konnten bis zum Jahre 1991 durch getätigte Landzukäufe meistens ausgeglichen werden. In den letzten 40 Jahren wurde der Geschäftsbereich der Genossame Ingenbohl durch den Bau und den Kauf von Häusern diversifiziert, sodass heute ein ansehnlicher Gesamtbesitz mit einem guten Ertrag vorhanden ist. Land, das nicht für bauliche Zwecke genutzt wird, kann von den in der Gemeinde ansässigen Bauern zu günstigen Bedingungen als Pachtland benutzt werden. Diese landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt mehr als 367`875 m2. Somit kann gesagt werden, dass die Genossame Ingenbohl einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und das Gedeihen der Gemeinde Ingenbohl geleistet hat und das auch heute noch tut.